Ein grüner Kalender mit einem angekreuzten Datum, ein blauer Planer mit einer Uhr, ein rotes Regelbuch, eine lila Figur mit einem Herz und ein Stapel brauner Bücher.

Schul – und Hausordnung der Volksschule Weinburg a.S.

Sie gilt ab dem 1. Schultag eines Schuljahres.


Verhaltensvereinbarungen

Ø Das Schulhaus wird um 7.15 Uhr geöffnet.

Ø Die Schultüre ist ab Unterrichtsbeginn aus Sicherheitsgründen verschlossen. (Glocke)

Ø Die Eltern sind informiert, dass die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen um 7.30 beginnt und nach Unterrichtsschluss am Schulhaustor endet.

Ø Während der Unterrichtszeit darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.

Ø Bei Erkrankung ist vor Unterrichtsbeginn in der Schule

anzurufen oder über Schoolfox Bescheid zu geben.

Ø Arztbesuche sind möglichst am Nachmittag vorzunehmen.

Ø Wenn ein Kind aus zwingenden, gesundheitlichen Gründen vormittags mit einem Elternteil einen Arzt aufsuchen muss, so ist das Kind – nach vorangehender Absprache mit der Lehrerin - in der betreffenden Klasse bei der jeweiligen Lehrkraft abzuholen. Ärztliche Bestätigung für die Schule!

Ø Der Aufenthalt im Schulhaus ist nach Unterrichtsende nicht gestattet.

Ø Während des Unterrichts darf die unterrichtende Lehrperson nur in dringenden Fällen aus der Klasse gerufen werden.

Ø Aussprachen mit den Lehrpersonen können nur nach Vereinbarung erfolgen.

Ø Im Schulhaus ist höfliches Grüßen und leises Sprechen erwünscht.

Ø Rücksichtnahme auf jüngere und schwächere Mitglieder unserer Schulgemeinschaft ist für jeden von uns selbstverständlich.

Ø Jedes Kind wird unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder individuellen Fähigkeiten mit Respekt behandelt.

Ø Gemeinsam schaffen wir eine Atmosphäre in der Gewalt, Mobbing und Diskriminierung keinen Platz haben.

Ø Im Schulhaus gehen die SchülerInnen ausnahmslos mit Hausschuhen.

Ø Mit den Einrichtungsgegenständen wird sorgsam umgegangen.

Ø Für mutwillige Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten.

Ø Handys und alle Geräte, mit denen man telefonieren kann, müssen während der Unterrichtszeit am Vormittag ausgeschaltet und in der Schultasche sein.

Ø Bei anhaltender Disziplinlosigkeit und bei Gefährdung von sich selbst und von Mitschülern werden Schüler von Schulveranstaltungen ausgeschlossen. (Projektwoche, schulbezogene Veranstaltungen, ….)