Schul – und Hausordnung der Volksschule Weinburg a.S.
Sie gilt ab dem 1. Schultag eines Schuljahres.
Verhaltensvereinbarungen
Ø Das Schulhaus wird um 7.15 Uhr geöffnet.
Ø Die Schultüre ist ab Unterrichtsbeginn aus Sicherheitsgründen verschlossen. (Glocke)
Ø Die Eltern sind informiert, dass die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen um 7.30 beginnt und nach Unterrichtsschluss am Schulhaustor endet.
Ø Während der Unterrichtszeit darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.
Ø Bei Erkrankung ist vor Unterrichtsbeginn in der Schule
anzurufen oder über Schoolfox Bescheid zu geben.
Ø Arztbesuche sind möglichst am Nachmittag vorzunehmen.
Ø Wenn ein Kind aus zwingenden, gesundheitlichen Gründen vormittags mit einem Elternteil einen Arzt aufsuchen muss, so ist das Kind – nach vorangehender Absprache mit der Lehrerin - in der betreffenden Klasse bei der jeweiligen Lehrkraft abzuholen. Ärztliche Bestätigung für die Schule!
Ø Der Aufenthalt im Schulhaus ist nach Unterrichtsende nicht gestattet.
Ø Während des Unterrichts darf die unterrichtende Lehrperson nur in dringenden Fällen aus der Klasse gerufen werden.
Ø Aussprachen mit den Lehrpersonen können nur nach Vereinbarung erfolgen.
Ø Im Schulhaus ist höfliches Grüßen und leises Sprechen erwünscht.
Ø Rücksichtnahme auf jüngere und schwächere Mitglieder unserer Schulgemeinschaft ist für jeden von uns selbstverständlich.
Ø Jedes Kind wird unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder individuellen Fähigkeiten mit Respekt behandelt.
Ø Gemeinsam schaffen wir eine Atmosphäre in der Gewalt, Mobbing und Diskriminierung keinen Platz haben.
Ø Im Schulhaus gehen die SchülerInnen ausnahmslos mit Hausschuhen.
Ø Mit den Einrichtungsgegenständen wird sorgsam umgegangen.
Ø Für mutwillige Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten.
Ø Handys und alle Geräte, mit denen man telefonieren kann, müssen während der Unterrichtszeit am Vormittag ausgeschaltet und in der Schultasche sein.
Ø Bei anhaltender Disziplinlosigkeit und bei Gefährdung von sich selbst und von Mitschülern werden Schüler von Schulveranstaltungen ausgeschlossen. (Projektwoche, schulbezogene Veranstaltungen, ….)